Der AI Act wurde nicht verschoben — nur der Hochrisiko-Teil. Die Transparenzpflichten (Art. 50) gelten seit dem 2. August 2026, die maschinenlesbare Kennzeichnung für Bestandssysteme wird zum 2. Dezember 2026 fällig, und die Bundesnetzagentur führt seitdem die Marktaufsicht. 12 Fragen, 5 Minuten, Ergebnis als PDF.
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