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Ist Ihr Unternehmen schon AI-Act-pflichtig?

Der AI Act wurde nicht verschoben — nur der Hochrisiko-Teil. Die Transparenzpflichten (Art. 50) gelten seit dem 2. August 2026, die maschinenlesbare Kennzeichnung für Bestandssysteme wird zum 2. Dezember 2026 fällig, und die Bundesnetzagentur führt seitdem die Marktaufsicht. 12 Fragen, 5 Minuten, Ergebnis als PDF.

KI-Inventar

1. Nutzt Ihr Unternehmen KI-Tools wie ChatGPT, Copilot, DeepL o. Ä.?

2. Hat Ihre Website einen Chatbot oder ein KI-gestütztes Kontaktformular?

3. Setzen Sie KI-Funktionen ein, die in CRM/ERP/Office-Software eingebaut sind (z. B. Copilot in Microsoft 365)?

Risikobereiche (Annex III)

4. Setzen Sie KI zur automatisierten Vorauswahl von Bewerbern ein?

5. Nutzen Sie KI zur Bonitäts-/Kreditprüfung von Kunden?

6. Wird KI zur Überwachung oder Bewertung von Mitarbeiterleistung eingesetzt?

7. Verarbeitet eine KI biometrische Daten (Gesichtserkennung, Emotionserkennung)?

Transparenz & Kompetenz

8. Ist Ihr Chatbot als „KI" gekennzeichnet?

9. Werden KI-generierte Inhalte (Texte, Bilder) als solche markiert?

10. Gibt es dokumentierte Schulungen zum Umgang mit KI für Mitarbeiter?

Rolle & Kontext

11. Bauen Sie KI-Funktionen in eigene Produkte/Software ein, die Sie verkaufen?

12. Wie viele Mitarbeiter hat Ihr Unternehmen?

Optional — hilft bei der Einordnung, wird nicht veröffentlicht.
🔒 Es werden nur Ihre Antworten verarbeitet, keine Firmen- oder Kontaktdaten gespeichert · Kostenlos

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Gesamt
Ihr AI-Act-Status

Rote oder gelbe Punkte gefunden?

Wir bauen Ihnen einen belastbaren KI-Nachweisordner — DSGVO, IT-Sicherheit und AI Act aus einer Hand.

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