px DSB-Pflicht-Check
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Brauchen Sie einen Datenschutzbeauftragten?

Die 20-Personen-Schwelle aus § 38 BDSG ist nur einer von mehreren gesetzlichen Auslösern — auch kleinere Firmen können durch ihre Kerntätigkeit (Art. 37 DSGVO) bestellungspflichtig sein. 7 Fragen, 2 Minuten, Ergebnis als PDF.

1. Wie viele Mitarbeiter sind bei Ihnen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten befasst (Kundendaten, Buchhaltung, Personalverwaltung o. Ä.)?

Bei den meisten kleinen Unternehmen betrifft das praktisch die gesamte Belegschaft.

2. Besteht die Kerntätigkeit Ihres Unternehmens in einer umfangreichen, systematischen Überwachung von Personen (z. B. große Videoüberwachungsanlagen, systematisches Tracking/Profiling)?

Nicht gemeint: eine übliche Laden-/Eingangskamera oder ein Standard-Newsletter-Tool.

3. Besteht die Kerntätigkeit Ihres Unternehmens in der umfangreichen Verarbeitung besonderer Datenkategorien (Gesundheitsdaten, biometrische Daten) oder strafrechtlich relevanter Daten?

Beispiele: Arztpraxis, Gesundheits-App, Führungszeugnis-Prüfung als Kerngeschäft.

4. Verarbeiten/übermitteln Sie personenbezogene Daten geschäftsmäßig für Dritte oder für Markt-/Meinungsforschung (z. B. Adresshandel, Auskunftei, Marktforschungsinstitut)?

5. Führen Sie eine Verarbeitung durch, die nach Art. 35 DSGVO eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) erfordert?

Z. B. systematisches Profiling mit rechtlicher Wirkung, großflächige Verarbeitung sensibler Daten.

6. Ist Ihr Unternehmen eine Behörde oder öffentliche Stelle?

7. Haben Sie bereits einen internen oder externen Datenschutzbeauftragten bestellt?

Optional — hilft bei der Einordnung, wird nicht veröffentlicht.
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