Seit 1. Januar 2025 müssen inländische Unternehmer E-Rechnungen empfangen können. Die Pflicht zum Ausstellen beginnt für Unternehmen mit mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz am 1. Januar 2027, für alle anderen am 1. Januar 2028 (mit Ausnahmen, z. B. für Kleinunternehmer). Bis zu 11 Fragen, 3 Minuten, Ergebnis als PDF.
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Weitere Prüfungen, kostenlos und ohne Anmeldung.
Software, Rechnungseingang oder Archivierung noch offen? Wir unterstützen Sie bei der Umstellung auf die E-Rechnung.