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Sind Sie bereit für die E-Rechnung?

Seit 1. Januar 2025 müssen inländische Unternehmer E-Rechnungen empfangen können. Die Pflicht zum Ausstellen beginnt für Unternehmen mit mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz am 1. Januar 2027, für alle anderen am 1. Januar 2028 (mit Ausnahmen, z. B. für Kleinunternehmer). Bis zu 11 Fragen, 3 Minuten, Ergebnis als PDF.

Üben Sie eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig aus (Unternehmer nach § 2 UStG)?

Dazu zählen auch Freiberufler, Vermieter, Ärzte und Kleinunternehmer. Nicht gemeint sind rein private Personen.
Optional — hilft bei der Einordnung, wird nicht veröffentlicht.
🔒 Es werden nur Ihre Antworten verarbeitet, keine Firmen- oder Kontaktdaten gespeichert · Kostenlos
Rechtsstand: 18.10.2026 · Regelversion 2026-10-18.2

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Nächster Schritt

Software, Rechnungseingang oder Archivierung noch offen? Wir unterstützen Sie bei der Umstellung auf die E-Rechnung.

Das Protokoll ist eine erste Einschätzung, keine Steuerberatung. Preise auf Anfrage. Erst mit dem Klick wird das Formular geladen, vorher geht nichts an unser Ticketsystem. Lieber persönlich: +49 7552 3821717. Mehr zu unseren Leistungen: web.pumax.de.